Whistleblower Richtlinie

Es ist unser Anspruch gemäß den höchsten Standards zu agieren.

Sollten Sie dennoch ein Verhalten bemerken, das nicht allen rechtlichen Grundsätzen und Standards entspricht, haben Sie die Möglichkeit dieses Fehlverhalten zu melden

Was und wie kann ich melden?

Das Whistleblowing-System steht für das Melden von Verstößen und Fehlverhalten gemäß HinweisgeberIinnenschutzgesetz zur Verfügung, welche Sie in Bezug auf unser Unternehmen festgestellt und beobachtet haben. Ihre Aufmerksamkeit hilft uns, Risiko in unserem Unternehmen zu minimieren.

Sie können Ihre Informationen über unseren Whistleblowing-Prozess erstatten. Es steht Ihnen frei, die Meldung anonym oder unter Angabe Ihrer Kontaktdaten abzugeben.

  1. Wenn Sie Ihre Kontaktdaten bekannt geben möchten, wenden Sie sich bitte per Email an: hinweisgeber@epunkt.com.
  2. Wenn Sie Ihre Kontaktdaten nicht bekannt geben wollen, gehen Sie bitte wie folgt vor:
    Erstellen Sie auf einer Gratis-Mail-Plattform (z.B. gmx.at) einen Email-Account, der keine Rückschlüsse auf Ihre Identität zulässt (z.B. 355444@gmx.at). Verwenden Sie diesen Account, um ein Hinweis-Mail an hinweisgeber@epunkt.com zu schicken.
  3. Sie können sich auch anonym oder mit Kontaktdaten per Post an uns wenden:
    epunkt GmbH
    z.H. Whistleblowing Office
    Harrachstraße 6
    4020 Linz

Welchen Schutz genieße ich als Whistleblower:in?

Die EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (kurz „Whistleblowing-Richtlinie“) gewährt Ihnen (als Whistleblower:in) Schutz vor Nachteilen durch das Unternehmen, sofern Sie Verstöße/Fehlverhalten zu dem in HinweisgeberInnenschutzgesetz genannten Bereichen (§ 3 HSchG), nach bestem Wissen und in redlicher Absicht über das unternehmensinterne Whistleblowing-System melden. Bewusste Falschmeldungen werden nicht toleriert und können zu rechtlichen und dienstrechtlichen Konsequenzen führen.

Was passiert mit meiner Meldung?

Jede Meldung wird überprüft und einer Ersteinschätzung unterzogen. Handelt es sich um einen Compliance-relevanten Hinweis, wird eine entsprechende Untersuchung eingeleitet. In diesem Fall ist die aufrechte Kommunikation zwischen Ihnen und der Compliance-Organisation wichtig und wird durch das Whistleblowing-System – konkret über Ihre anonyme Email-Adresse ermöglicht.

Als Whistleblower:in erhalten Sie auf Wunsch jederzeit Informationen über den jeweiligen Status und das Ergebnis der Bearbeitung.