Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Deutschland
epunkt München GmbH
(Stand Juli 2012)
§ 1. Geltung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der epunkt Kaiser GmbH bzw. der epunkt München GmbH (im Folgenden epunkt). Vorrangig gelten abweichende Bestimmungen in mit dem Kunden getroffenen Vereinbarungen.
§ 2. Änderungen
Änderungen der AGB erlangen mit Beginn desjenigen Monats, der der entsprechenden Information (Textform ausreichend) an den Kunden als übernächster folgt, Rechtsgültigkeit für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen des Kunden zu epunkt, sofern nicht bis dahin ein schriftlicher Widerspruch des Kunden bei epunkt eintrifft. Auch zu dieser Ziff.2, dies klarstellend, kann epunkt auch abweichende Bestimmungen treffen, inklusive zu Preisanpassungen.
§ 3. Anforderungsprofil, Dienstleistungen von epunkt
Der Kunde stellt epunkt ein Anforderungsprofil für eine zu besetzende Stelle zur Verfügung. epunkt trifft eine Vorauswahl an Kandidaten und stellt diese dem Kunden vor. epunkt berät bei der Auswahl des Endkandidaten.
§ 4. Entgelt
Alle Preisangaben sind, soweit nicht anders erwähnt, exklusive Umsatzsteuer angegeben, werden also zzgl. gesetzlicher Ust. berechnet.
§ 5. Sperrwirkung
Der Kunde darf keinerlei Daten von Bewerbern, auch von nicht eingestellten Bewerbern, an Dritte weitergeben. Er stellt epunkt in dieser Hinsicht völlig frei.
§ 6. Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen, Verzug, Aufrechnung
Der Kunde erhält für die erbrachten Dienstleistungen grundsätzlich pro Auftrag von epunkt eine Rechnung, ggfs. auch mehrere, nach zeitlich auseinanderliegenden Fälligkeiten. Jede Rechnung ist eine jeweils eindeutige und ernsthafte Zahlungsaufforderung. epunkt behält sich vor, bei geringfügigen Aufträgen oder kleinerer Anzahl von Aufträgen größere Gesamtrechnungen zu stellen. Der Kunde sorgt dafür, dass die Entgelte spätestens - ohne Abzug - innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung auf dem dort angegebenem Konto gutgeschrieben werden; eine nach Vereinbarung eingetretene Fälligkeit bleibt hierdurch unberührt. Nach Ablauf der genannten 14 Tage tritt Verzug ein, ohne dass es einer weiteren Äußerung o.ä. seitens epunkt, insbesondere einer weiteren Mahnung bedürfte. Ab Verzugszeitpunkt ist epunkt berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1% per Monat zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt.
§ 7. Einwendungen
Im Fall von Einwendungen gegen die Richtigkeit und Höhe der in Rechnung gestellten Forderungen hat der Kunde seine Einwendungen binnen vier Wochen (Datum des Poststempels) ab Rechnungsdatum schriftlich zu stellen, andernfalls gilt die Rechnung dem Grunde und der Höhe nach als anerkannt.
§ 8. Haftung von epunkt
epunkt haftet nicht, soweit ihr selbst oder gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen lediglich leichte Fahrlässigkeit zu Last zu legen ist.
§ 9. Sonstiges
Es gilt Deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und Ausschluß von Verweisungen des Internationalen Privatrechts hierauf.